Voraussetzungen und Bedenken der Bevölkerung besser berücksichtigen

Das Wichtigste in Kürze zur "Nachanalyse der Ablehnung der Rechtsformänderung EKZ in der Volksabstimmung"

Claude Longchamp   Pdf-Version des kompletten Berichts (443 KB)
 
Kurzbeurteilung RR Dorothée Fierz
 
Claude Longchamp,
Leiter "Politik und Staat",
GfS-Forschungsinstitut, Bern

Die Rechtsformänderung EKZ scheiterte in der Volksabstimmung, weil die Sammlung hinter der Behördenvorlage durch die Opposition der SP erschwert und das Umfeld für Privatisierungsvorlagen der Behörden ungünstig war, weil die Geschlossenheit der Zustimmung unter bürgerlichen SympathisantInnen deutlich geringer ausfiel als im Parlament und weil namentlich Frauen und RentnerInnen gegen die Vorlage stimmten. Inhaltlich gesprochen war entscheidend, dass die klassischen Begründungsweisen für Liberalisierungsmassnahmen zwar eine recht homogene, aber nur minderheitliche Gruppe der Stimmenden mobilisierten, während sich in der Gegnerschaft die Ablehnung weiterer Privatisierungen mit Bedenken als KonsumentInnen mischten. Letzteres gab vor dem Hintergrund einer recht breiten Zufriedenheit unter den StimmbürgerInnen mit der EKZ den Ausschlag.

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81 Prozent der Stimmenden fühlten sich nach eigenen Angaben eher gut oder sehr gut informiert, als sie sich entschieden. 14 Prozent sahen sich mehr oder weniger überfordert, und 5 Prozent wollten ihre Informiertheit nicht beurteilen. Dies kann als eher überdurchschnittlicher Informationsstand eingestuft werden.

Die Vorlage zur EKZ wurde überwiegend unter dem richtigen Aspekt, der Rechtsformänderung der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich, wahrgenommen. Sekundär realisierten die Stimmenden den Zusammenschluss mit der AXPO. In der Wortwahl unterscheidet sich die BürgerInnen-Sprache deutlich von jener der Behörden, wird doch "Rechtsformänderung" eher selten erwähnt; viel häufiger wird ein Bezug zur allgemeinen Diskussion über Liberalisierungen von Wirtschaftssektoren resp. Privatisierungen staatlicher Betriebe gemacht.

Informiert haben sich die Stimmenden in erster Linie aus den Tageszeitungen und über die Abstimmungszeitung des Kantons. Rund die Hälfte der Stimmenden hat zudem auf Inserate, Leserbriefe, Strassenplakate und Hinweise in Radiosendungen geachtet. Drucksachen der Komitees und direct mailings erreichten rund ein Drittel der Stimmenden, Informationen auf Internet etwa jede 16. Person, die an der Volksabstimmung teilnahm. Die Nutzung entspricht weitgehend dem Normalbild.

Die Nutzung eines Medientyps verhält sich unabhängig von der getroffenen Entscheidung. Dagegen besteht ein geringer Zusammenhang zwischen Informiertheit und Stimmabgabe: Je mehr sich BürgerInnen mit der Sache überfordert fühlten, um so eher verwarfen sie die angestrebte Rechtsformänderung. Verallgemeinerung sollten allerdings in Anbetracht der eher geringen Unterschiede, die sich bei den Überforderten zeigen, ausbleiben.

Nachweislich ist auch ein Zusammenhang zwischen Vertrauen in die Regierung und der Stimmabgabe. Je grösser das generelle Misstrauen ist, desto stärker wurde die Vorlage abgelehnt. Bei misstrauischen BürgerInnen beträgt der Nein-Anteil 68 Prozent, bei vertrauenden Personen liegt der Zustimmungswert bei 59 Prozent. Der Zusammenhang ist für eine Behördenvorlage allerdings normal. Auffällig ist nur, dass BürgerInnen ohne Vertrauen in die Arbeit der Behörden mehrheitlich gegen die Vorlage stimmt, egal mit welcher Regierungspartei sie sympathisieren.

Analyse des Ja- resp. Nein-Lagers

Die Vorlage hatte im Parlament von bürgerlicher Seite eine breite Unterstützung erhalten, während sich das rot-grüne Lager mehrheitlich negativ äusserte. In der Volksabstimmung war der Links/Rechts-Gegensatz nur beschränkt ausgeprägt.

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Den Hauptgrund sehen wir darin, dass auf der rechten Seite namentlich die Geschlossenheit im Ja gering war. 51 Prozent der SVP-AnhängerInnen folgte der Parole ihrer Partei, 49 Prozent nicht. Bei der FDP war die Geschlossenheit mit einer Zustimmung von 63 Prozent höher. Umgekehrt votierte die SP-Basis nicht geschlossen gegen die Rechtsformänderung der EKZ. Hier folgten 61 Prozent der ablehnenden Parteiempfehlung.

Einen klaren Gegensatz in der Stimmabgabe halten wir dafür zwischen Männern und Frauen fest. Die Ablehnung der Vorlage ist eine Folge der Ablehnung durch Frauen. Sie stimmten zu 61 Prozent gegen die Rechtsformänderung EKZ, während 56 Prozent der Männer dafür waren. Die Differenz ist - im Vergleich zu den Werten für das geschlechtsspezifische Verhalten auf gesamtschweizerischer Ebene - sehr ausgeprägt.

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Gegensätzlich war die Stimmabgabe auch entlang der Altersgruppen. Jüngere Menschen können sich mehrheitlich vorstellen, dass die EKZ nicht mehr dem Kanton gehört (Zustimmung von 59 Prozent bei den unter 40-Jährigen), während 63 Prozent der RentnerInnen ein solcher Gedanke fremd bleibt. Gespalten votierten die mittleren Altersklassen.

Es finden sich auch Unterschiede entlang der Schicht, doch lassen sie sich auf die bereits benannten Unterschiede entlang des Geschlechts und des Alters zurückführen. Für die Vorlage votierten vor allem Personen mit einer höheren Bildung und einem überdurchschnittlichen Einkommen.

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Gewisse Gegensätze gab es schliesslich entlang der Siedlungsart, waren vor allem die BewohnerInnen der Kernstädte gegen die Vorlage, die EinwohnerInnen entlang der beiden Zürichsee-Ufer dafür und die übrige Bevölkerung gespalten.

Beurteilungen der Botschaften der Kampagne

Am breitesten vertreten werden unter den Nein-Stimmenden Ansichten, wonach die EKZ heute in Ordnung ist und der individuelle Stromkauf nicht gewünscht wird. Von den Argumenten der Kampagne teilten die GegnerInnen Forderungen, die EKZ oder ihr Netz sollten beim Kanton bleiben, recht stark, und es zeigen sich auch breite Bedenken gegen Privatisierungen allgemein resp. gegen solche Tendenzen im Strombereich. Dies verweist auf ein Problemverständnis, das erheblich von jenem der Behörden abweicht.

Die Rechtsformänderung wurde von der Gegnerschaft wegen anderen Selbstverständnissen in Fragen der Stromproduktion, aus prinzipiellen Überlegungen zur Privatisierung und aus KonsumentInnen-Sicht abgelehnt. Letzteres zeigt sich vor allen anhand der Bedenken zur Versorgungssicherheit.

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Die Zustimmung der BefürworterInnen zu den hauptsächlichen Argumentationen der Pro-Seite ist in erheblichem Masse gegeben. Auch fällt die Beurteilung einheitlicher und eher stärker aus als auf der Nein-Seite. Für die Zustimmung typisch ist, dass die Vorlage die Antwort auf die kommende Liberalisierung des Strommarktes sei, dass dafür die nötigen Strukturen hätten geschaffen werden sollen, die einen Zusammenschluss mit anderen ehemalig kantonalen Stromgesellschaften erlaubten. Darin sahen die BefürworterInnen Vorteile im Konkurrenzkampf unter den kommenden Anbietern auf dem Strommarkt, teilweise auch die Chancen auf bessere Services für die KonsumentInnen. Hinzu kamen eher wirtschaftspolitische Überzeugungen, wonach es gut ist, das Staatsmonopol im Strombereich aufzuheben resp. die Wirtschaft des Kantons auf diesem Weg konkurrenzfähig gehalten werden könne.

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Gewichtet man alle Argumente nach ihrem Beitrag, den sie einzeln auf die individuellen Entscheidungen haben, entsteht eine Mischung und eine modifizierte Reihenfolge, die aber mehr aussagt. Die wichtigste Entscheidungsgrundlagen der Stimmenden bildeten die Zufriedenheit mit der EKZ und die Haltung zum eigenen Stromeinkauf. Es folgen die Einschätzungen, ob die Vorlage die richtige oder falsche Antwort auf die Liberalisierung war, ob die Liberalisierung zu Wettbewerb oder privaten Monopolen führt resp. besser oder schlechtere Dienstleistungen mit sich bringt. Eine geringere, aber eigenständige Erklärung der Entscheidungen der BürgerInnen liefern die gemachten Erfahrungen mit Privatisierungen, die Beurteilung der Zukunftstauglichkeit des Vorschlages des Kantonsrates resp. der fundamentale Ablehnung. Der Rest verstärkte die Entscheidungen hierzu nur noch.

Zusammengefasst kann man sagen, dass breit verankerte Selbstverständnisse, die sich in der bisherigen Rechtsordnung zur Stromversorgung bewährt haben, Ängste vor Versorgungsunsicherheit bei einem Zusammenschluss in der AXPO und prinzipielle Bedenken gegenüber der Rechtsformänderung die negativen Entscheidungen am stärksten beeinflusst haben. Die Ja-Seite hat an sich die zugkräftigen Botschaften für die grundsätzlichen BefürworterInnen der Liberalisierung vertreten, namentlich aber die Verunsicherung hinsichtlich der Versorgung mit Strom als wichtigstes KonsumentInnen-Interesse unterschätzt.

Was ist nach der Abstimmung mehrheitsfähig?

Ohne konkrete Programme zu evaluieren, was in der Zürcher Stimmbürgerschaft mehrheitsfähig ist, lässt unsere Befragung dennoch einige Schlüsse zu, was sie in der Frage der Rechtsform der kantonalen Elektrizitätswerke denkt:

Diese summarische Zusammenfassung belegt eindrücklich, wie different das Problemverständnis der Behörden und der Bevölkerung ist.

Eher oberflächlich könnte die Regierung die bestehende Blockierung aufbrechen, wenn sie die Möglichkeit untersagen würde, dass die Mehrheit der Aktien an ausländische Dritte verkauft werden dürfe. Wichtiger erscheint es uns, die Verbindung von Liberalisierung und Versorgungsunsicherheit durch politische und kommunikative Massnahmen zu durchbrechen. Die Chancen, dass eine kommende Volksentscheidung anders ausfällt würde als die bisherige, hängt unseres Erachtens wesentlich damit zusammen, dass die BefürworterInnen helfen, die verbreiteten und stark entscheidungsrelevanten Selbstverständnisse vor einer neuen Entscheidung weiter zu entwickeln. Für die bewährte EKZ braucht es eine ebenso akzeptierte Alternative, und für die KonsumentInnen muss sich der Aufwand, den Strom selber einzukaufen, lohnen.

Schlussthesen

Unsere Schlussthesen lauten:

Die Datenbasis

Basis der Ausführung bildet eine spezielle Befragung des GfS-Forschungsinstituts. Sie wurde zwischen dem 18. und 28. Juni 2001 bei 1010 repräsentativ ausgewählten BürgerInnen des Kantons Zürich durchgeführt. Die Interviews wurden von instruierten BefragerInnen auf der firmeneigenen CATI-Befragungsanlage realisiert. Befragt wurden insgesamt 591 Stimmberechtigte, die gestimmt haben, sowie 419, die an der Entscheidung nicht teilnahmen. Zusammen ergibt dies 1010 Interviews, wobei wir bei Antworthäufigkeiten, die sich auf die StimmbürgerInnen insgesamt beziehen, die Stimmenden und Nicht-Stimmenden im korrekten Verhältnis gewichteten. Bei einer Befragtenzahl von 1010 beträgt der statistische Stichprobenfehler: +/- 3 Prozentpunkte.