Sehr geehrte Damen und Herren
Ich freue mich sehr, an Ihrer Jahrestagung teilnehmen zu dürfen. Es bietet mir die Gelegenheit, Ihnen kurz darzulegen, welchen Nutzen die Studie aus der Sicht des BFA im Hinblick auf die laufende Revision des Bürgerrechts darstellt.
Das Bürgerrecht ist in mancher Hinsicht reformbedürftig.
Das geltende Bürgerrechtsgesetz stammt aus dem Jahre 1953. Zu diesem Zeitpunkt war noch nicht einmal die Gleichberechtigung von Frau und Mann verwirklicht. Seither wurden zwar wesentliche Verbesserungen erzielt, es besteht aber dringender Anpassungsbedarf an unsere Zeit.
Wissen Sie, dass
Die Diskussionen zum Thema Einbürgerung verlaufen meist nicht emotionslos und beschäftigen den Bundesrat und das Parlament schon seit fast 20 Jahren. Bereits 1983 und 1994 fanden Volksabstimmungen über eine Verfassungsänderung statt. Schon damals wollte der Bundesrat Einbürgerungserleichterungen für die jugendlichen Ausländer der zweiten Generation einführen. Beide Vorlagen wurden abgelehnt.
Zu Beginn dieses Jahres hat der Bundesrat einen weiteren Anlauf genommen und seine Revisionsvorschläge in die Vernehmlassung gegeben.
Die von Ihrem Institut durchgeführte Meinungsumfrage ist für die laufenden Revisionsarbeiten von wesentlicher Bedeutung: Sie zeigt in aller Klarheit auf, dass die Zeit reif für neue Einbürgerungsbestimmungen ist.
Hier die wichtigsten Themen der bevorstehenden Revision des Bürgerrechts mit den entsprechenden Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens und der Meinungsumfrage:
Dem Bund soll die Kompetenz erteilt werden, eine erleichterte Einbürgerung für Personen der zweiten Generation vorzusehen. Ausländische Jugendliche, bei denen zumindest ein Elternteil über ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in der Schweiz verfügt, sollen in der ganzen Schweiz unter einheitlichen Bedingungen erleichtert eingebürgert werden können.
Die Zuständigkeit soll bei den Kantonen bleiben. Haben diese Jugendlichen mindestens fünf Jahre ihrer obligatorischen Schulbildung in der Schweiz erhalten und wohnen sie seither hier, sollen sie die erleichterte Einbürgerung beantragen können.
Im Vernehmlassungsverfahren fanden diese Einbürgerungserleichterungen grosse Zustimmung. Das Resultat der repräsentativen Studie zu diesem Revisionspunkt war schlicht überwältigend: 81% der Befragten sprachen sich für entsprechende Einbürgerungserleichterungen aus. Dieses sehr deutliche Resultat zeigt auf, dass es nun offensichtlich an der Zeit ist, das Einbürgerungsrecht entsprechend zu revidieren.
Wer in der Schweiz als Kind ausländischer Eltern geboren wird, soll mit der Geburt das Schweizer Bürgerrecht erhalten.
Nach der Vorstellung des Bundesrats müssen diese Personen folgende Bedingungen erfüllen:
Wenigstens ein Elternteil muss mindestens fünf Jahre der obligatorischen Schulbildung in der Schweiz absolviert haben und im Zeitpunkt der Geburt des Kindes seit fünf Jahren über ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht verfügen.
Der Blick auf das entsprechende Vernehmlassungsergebnis zeigt, dass zehn Kantone sich für die erwähnte Regelung aussprachen, währenddem neun Kantone den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts bei Geburt zusätzlich noch von einer Erklärung der Eltern abhängig machen wollten. Zwei von vier Bundesratsparteien sowie die überwiegende Mehrheit der übrigen Vernehmlasser sprachen sich für diese Regelung aus.
Auch hier war das Resultat der Meinungsumfrage höchst erfreulich: 69% der befragten Personen stimmten einem Bürgerrechtserwerb für ausländische Jugendliche der dritten Generation bei Geburt in der Schweiz zu. Wenn man bedenkt, welch revolutionäre Erneuerung diese Regelung im schweizerischen Einbürgerungsrecht darstellt, ist dieses Resultat wahrlich ein Grund zur Freude! Der Bundesrat scheint somit auch in diesem Punkt auf dem richtigen Weg zu sein.
An Einbürgerungen im ordentlichen Verfahren ist auch der Bund beteiligt, der nach heutigem Recht vor der definitiven Einbürgerung im Kanton und in der Gemeinde eine eidgenössische Einbürgerungsbewilligung erteilen muss. Dieses Verfahren ist schwerfällig und führt zu unnötigen Doppelspurigkeiten. Der Bund soll sich deshalb inskünftig auf ein blosses Zustimmungsrecht beschränken. Damit kann er nach wie vor eine Aufsichtsfunktion ausüben und verhindern, dass Personen, welche die schweizerische Rechtsordnung nicht beachten oder die innere und äussere Sicherheit der Schweiz gefährden, eingebürgert werden.
In der Vernehmlassung wurde dieser Revisionsvorschlag deutlich befürwortet. In der Meinungsumfrage befürworteten nur 48% die Einführung von Verfahrensvereinfachungen. Hier zeigt sich, dass der Informationsstand der Bevölkerung deutlich verbessert werden muss.
Nach dem geltenden Recht können Gemeinden und Kantone Einbürgerungen jederzeit ohne Angabe von Gründen ablehnen.
Problematisch sind hierbei insbesondere die Ablehnungen anlässlich von Urnenabstimmungen oder Gemeindeversammlungen.
Es ist äusserst fragwürdig, wenn Einbürgerungskandidatinnen und -kandidaten einfach nach Nationen sortiert werden können und nur diejenigen Ausländerinnen und Ausländer eine Chance auf Einbürgerung haben, welche beispielsweise nicht aus Balkanländern stammen. Solche Ablehnungen - und diesbezüglich herrscht weitestgehend Einigkeit - verstossen gegen die in der Bundesverfassung verankerten Verbote der Diskriminierung und der Willkür, und doch gibt es zurzeit in der Regel keine Rechtsmittelmöglichkeit gegen solche Entscheide.
Dieser Zustand ist - und das hat der Bundesrat mehrfach betont - rechtsstaatlich äusserst bedenklich. Deshalb will der Bundesrat das Bürgerrechtsgesetz dahingehend revidieren, dass wenigstens gegen willkürliche und diskriminierende Einbürgerungsentscheide ein Rechtsmittel wegen Verletzung verfassungsmässiger Rechte vorgesehen wird.
In der Meinungsumfrage sprachen sich nur 42% der befragten Personen dafür aus, dass ein Recht auf Beschwerde gegen willkürliche Einbürgerungsentscheide, welche die Bundesverfassung verletzen, eingeführt werden soll.
Die Vernehmlassung hingegen ergab folgendes Bild: Sieben Kantone und eine Bundesratspartei lehnten die Einführung eines Beschwerderechts ab; die übrigen Vernehmlasser stimmten diesem Revisionspunkt grossmehrheitlich zu.
Gerade in diesem Bereich zeigt die Meinungsumfrage deutlich, dass wir noch viel Informationsarbeit aufwenden müssen, damit das Beschwerderecht in der bevorstehenden Volksabstimmung eine Chance hat. Dabei werden uns die Umfrageergebnisse helfen, die Schwerpunkte richtig zu setzen. Insbesondere muss die Öffentlichkeit darauf hingeweisen werden, dass die heutige Regelung in rechtsstaatlicher Hinsicht inakzeptabel ist.
Die eidgenössische Wohnsitzfrist für die ordentliche Einbürgerung ist mit zwölf Jahren im internationalen Vergleich sehr lang. Der Bundesrat schlägt daher eine Herabsetzung auf acht Jahre vor. Gleichzeitig rechtfertigt sich auch die Herabsetzung der kantonalen und kommunalen Wohnsitzfristen auf höchstens drei Jahre, da die Mobilität der Bevölkerung in den letzten Jahren gegenüber früher stark zugenommen hat.
In der Vernehmlassung sprach sich die Mehrheit der Befragten für die Kürzung der eidgenössischen Wohnsitzfrist aus. Ebenso befürwortete die Mehrheit eine Befristung der kantonalen resp. kommunalen Wohnsitzfrist auf drei Jahre. Das Ergebnis der Meinungsumfrage fiel mit 48% Befürworter geringer aus. Daraus muss wiederum geschlosssen werden, dass in Bezug auf dieses Thema ebenfalls erhöhter Informationsbedarf besteht.
In der Praxis werden heute für Einbürgerungen zum Teil "Einkaufssummen" verlangt, welche in einzelnen Fällen sehr hohe Beträge in der Höhe von mehreren Monatseinkommen ausmachen können. Dies kann dazu führen, dass Personen, welche die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, lediglich aus finanziellen Gründen von einer Einbürgerung absehen. Das ist stossend. Durch eine Revision des Bürgerrechtsgesetzes soll erreicht werden, dass Kantone und Gemeinden für kantonale und kommunale Einbürgerungen nur noch Gebühren erheben dürfen, welche die Kosten des Verfahrens decken.
In der Vernehmlassung sprach sich eine Mehrheit der Kantone und der übrigen Vernehmlasser sowie zwei Bundesratsparteien für die Reduktion der Einbürgerungsgebühren auf ein kostendeckendes Niveau aus. Die Meinungsumfrage widerspiegelte ein etwas kontroverseres Bild: Hier waren es nur 45%, die sich mit der Reduktion der Einbürgerungsgebühren einverstanden erklärten.
Auf der Grundlage der Ergebnisse der Meinungsumfrage steht für uns fest, in welchen Bereichen der Vorlage noch Erklärungs- resp. Informationsbedarf besteht: Nämlich bei den Verfahrenserleichterungen, dem Beschwerderecht, der Reduktion der Wohnsitzfrist und der Herabsetzung der Einbürgerungsgebühren. Hier müssen wir schon im Verlaufe der nächsten Monate eine gut geplante Öffentlichkeitsarbeit vorsehen, damit gewährleistet werden kann, dass die einzelne Stimmbürgerin und der einzelne Stimmbürger im Hinblick auf die Volksabstimmung in den Besitz sämtlicher Entscheidungsgrundlagen gelangt.
Wir sind uns aber auch bewusst, dass solche Umfrageergebnisse immer auch eine relative Komponente aufweisen. Das in diesem Bereich äusserst wichtige und auch sehr sensible ausländerpolitische Umfeld kann sich dauernd verändern. Eine breite Zustimmung in der Meinungsumfrage bedeutet daher a priori nicht, dass der Abstimmungskampf schon zum Voraus gewonnen ist. Mit grösseren Veränderungen muss immer gerechnet werden. Die Studie gibt uns aber immerhin Aufschluss darüber, bei welchen Revisionspunkten wir noch vermehrt Öffentlichkeitsarbeit leisten müssen.
Aber eines kam mit der Meinungsumfrage klar zum Ausdruck: Der Zeitpunkt für eine Neuregelung des Einbürgerungsrechts ist gekommen. Der Bundesrat hat seine Vorstellungen klar formuliert, die Diskussion ist lanciert.
Somit bin ich am Schluss meiner Ausführungen. Ich bin zuversichtlich, dass trotz des nicht einfachen politischen Umfeldes möglichst bald die wichtigsten Mängel unseres heutigen Einbürgerungsrechts beseitigt werden können.