Aktuelle Folgerungen zur Einbürgerungs- und Integrationspolitik

Referat von Rosemarie Simmen, Präsidentin der Eidgenössischen Ausländerkommission im Rahmen der GfS-Jahrestagung 2001 zu "Der Schweizer Pass - werden AusländerInnen damit zu SchweizerInnen?"

Es wäre Wasser in die Aare getragen, wenn ich darauf hinweisen würde, welch grosse Rolle in der politischen Meinungsbildung einer Institution wie dem GfS zukommt. Das ist uns wohl allen klar.

Die Studie "Die Kommunikationspolitik des Bundes zur Migrationspolitik" , welche das EJPD, das BFA und das BFF in Auftrag gegeben haben, ist deshalb nicht nur für die Auftraggeber, sondern auch für die Eidgenössische Ausländerkommission EKA sehr wichtig und aufschlussreich. Das Motto, unter das Sie Ihre Jahrestagung gestellt haben: Der Schweizer Pass - werden AusländerInnen dadurch zu SchweizerInnen? begleitet mich in meiner Arbeit als Präsidentin der EKA laufend.

Eine ganze Reihe kompetenter Rednerinnen und Redner haben bereits aus je ihrer Sicht zum Thema Stellung genommen. Von mir möchten Sie nun Aktuelle Folgerungen zur Einbürgerungs- und Integrationspolitik gezogen bekommen. Ich muss sie mindestens teilweise enttäuschen. Die Folgerungen ziehen, das können nur Sie selber. Ich kann Ihnen lediglich einige weitere Anhaltspunkte für Ihr Nachdenken liefern.

Dazu habe ich meine Ausführungen in vier Teile gegliedert

Und weil Theorie und Grundlagen zwar sehr wichtig sind, aber durch ein bisschen persönliche Erfahrung nur gewinnen können, wird nach mir Carmelo Buffoli Ihnen noch erzählen, wie all die Theorie in der real existierenden Wirklichkeit eines Eingebürgerten und seiner Familie denn nun aussieht.

Kleine Retrospektive

In der newsletter Nr. 3/01 schreiben Sie, Frau Leuenberger

«(...) doch wollen und können wir zeigen, wie sich die Einstellung der SchweizerInnen zwischen 2000 - dem Jahr, in dem im Zusammenhang mit der 18%-Initiative heftig über die Begrenzung des Ausländeranteils in der Schweiz debattiert wurde - und 2001 gewandelt haben.»

Ich möchte noch etwas weiter zurückblenden. In den 90-er Jahren hat die EKA einen umfassenden Bericht erstellt über "Die Integration von Migrantinnen und Migranten in der Schweiz" , der Anfangs 2000 vom Bundesrat zur Kenntnis genommen wurde und der ein umfassendes Bild der schweizerischen Integrationspolitik vermittelt. Er ist eine der wichtigen Quellen für all jene, welche auf dem Gebiet der Migration und Integration tätig sind. Dieser Bericht enthält auch wesentliche Aussagen zum Bereich Bürgerrecht und Integration. Ich zeige Ihnen daraus ein paar wenige Ausschnitte, die mir für die damalige Zeit wichtig und aufschlussreich erscheinen.

Die "Umrisse" (das war eine erste Fassung, welche in eine breite Vernehmlassung gegangen war) charakterisierten die Einbürgerung noch als Krönung einer erfolgreich verlaufenen Integration und weniger als Mittel der Förderung. ....oder .... Kurze Zeit vor Veröffentlichung der "Umrisse" war die Verfassungsvorlage für eine erleichterte Einbürgerung junger in der Schweiz geborener Jugendlicher abgelehnt worden. Der Bericht hielt fest: "Die Forderung von erneuten Massnahmen auf Bundesebene würde kaum verstanden werden". Die Stellungnahmen zur Einbürgerungsfrage im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens (eben zu den "Umrissen") fielen eher karg aus. Zu grundsätzlichen Äusserungen gegen Einbürgerungserleichterungen kam es nicht; aber auch konkrete inhaltliche Anregungen blieben weitgehend aus. Es ergab sich eine ähnliche Konstellation wie 1994 im Vorfeld der Abstimmung zur Verfassungsvorlage über die erleichterte Einbürgerung der 2. Generation.. Der Schweizerische Verband der Bürgergemeinden und Korporationen hielt hierzu fest, seine grundsätzlich positive Haltung habe "zu zahlreichen geharnischten Reaktionen seitens seiner Mitglieder geführt" und die Verbandsspitze habe zur Kenntnis nehmen müssen, "dass unsere Basis das Problem zum Teil diametral anders beurteilt hat". Es sei angezeigt, "in diesem politisch sensiblen Bereich sehr behutsam vorzugehen".

In ihren Empfehlungen im Bericht stellt die EKA "Partizipation und Staatsbürgerschaft" in einem einzigen Abschnitt dar und hält fest, dass Vorschläge zum Einbürgerungsbereich und für eine politische Partizipation nicht alternativ, sondern ergänzend zu verstehen seien. Sie fordert u.a. die Prüfung des ius soli, schlägt für die einheimische Bevölkerung (Originalton) die Zusammenstellung eines Argumentenkatalogs vor und verlangt "Gleichzeitig ist der ausländischen Bevölkerung zu veranschaulichen, dass neben den bisherigen Misserfolgen auch positive Entwicklungen im schweizerischen Einbürgerungswesen stattgefunden haben. Und als letzten Punkt fordert sie die Lancierung einer landesweiten inhaltlichen Grundsatzdiskussion über die Vor- und Nachteile eines Ausländerstimmrechts.
Sie sehen, meine Damen und Herren: wenn man den Blickwinkel etwas weitet und einen genügend langen Zeitraum ins Auge fasst, also z. B. von 1990 - 2001, dann stellt man mit Erleichterung fest: wir sind doch etwas vorangekommen. Galilei hatte also doch recht: eppur' si muove.

Flash light auf den 8. November

Zerbrechen Sie sich nicht den Kopf, meine Damen und Herren, was wohl am 8. November passiert sein könnte, dass ich heute davon sprechen möchte. Sie können es nicht wissen. Am 8. November veranstaltete die SP der Gemeinde Emmen eine öffentliche Parteiversammlung zum Thema "Einbürgerung und Integration", denn am 2. Dezember soll in Emmen wieder eingebürgert werden. Die Emmener haben mich eingeladen, das Einführungsreferat zu halten und mich dann ihren Fragen zu stellen, so es denn überhaupt Leute gäbe, die kommen würden. Ich war gespannt und einigermassen erstaunt, als ich auf das Gersag Zentrum zuging und die Leute scharenweise auch dorthin strömten. Das klärte sich dann aber rasch auf, als ich feststellte, dass zur selben Zeit im selben Zentrum auch ein Konzert der Wiener Sängerknaben stattfand und damit war auch mein Weltbild wieder in Ordnung. Die Versammlung war aber trotzdem ausgezeichnet besucht - das kann ich aus jahrzehntelanger Erfahrung als Politikerin auf allen Stufen sehr gut beurteilen. Die Leute sassen streng nach politischen Farben getrennt und ich sah einige Gesichter im Saal, die mir aus der "Arena" vertraut sind - allerdings von gegenüber. Was mich erstaunt hat ist die Tatsache, dass den ganzen Abend nie die Köpfe zusammengesteckt, getuschelt und vielsagend gegrinst wurde, was sonst zur psychologischen Kriegsführung gehört.

Ich denke, die Fragen, die gestellt wurden, könnten uns einen Anhaltspunkt für die kommenden Diskussionen geben und Wege für die Erarbeitung von Strategien aufzeigen.

Kein Thema waren Fragen zu den Vereinfachungen der Verfahren und zur Reduktion der Taxen auf eine einfache Behandlungsgebühr, was doch einigermassen erstaunt. Dass es sich hier um Erleichterungen für die 1. Migrationsgeneration handelt, welche weitaus am meisten unter der Rotationspolitik gelitten hatte, war anscheinend kaum jemandem bewusst, fand aber einiges an zustimmendem Kopfnicken.

Die erleichterte Einbürgerung der 2. Generation scheint insofern gewisse Probleme zu verursachen, als teilweise Jugendliche, welche den Kriterien entsprechen, als wenig integriert und wenig integrationswillig erlebt werden. Solche Gruppen sind auch heute schon eine Zielgruppe verstärkter Integrationsarbeit und hier ist noch einiges zu tun.

Das ius soli für die 3. Generation wurde wenig diskutiert. Ich war erstaunt, dass der zwar begrenzte, aber doch einschneidende Paradigmenwechsel nicht mehr zu reden gab. Am ehesten waren es noch Fragen des Doppelbürgerrechts und der Entscheidgewalt der Eltern sowie die Möglichkeit, sich bei Volljährigkeit für die eine oder andere Nationalität zu entscheiden. Ansonsten scheint den Leuten die Frage relativ abstrakt zu sein. Veranschaulichung anhand konkreter Situationen müssen hier Abhilfe schaffen.

Auch wenn die Vernehmlassung und die GfS-Umfrage sehr gute Resultate für die Einbürgerung der 2. und 3. Generation ergaben, sollten wir die Entwicklung doch genau verfolgen.

Was die Gemüter wirklich bewegte, waren Fragen um die Einbürgerungsbehörden. Das liegt in Emmen natürlich auf der Hand.

Da war einmal der Vorwurf, die vorberatende Einbürgerungskommission könne sich aus Gründen des Datenschutzes kein vollständiges Bild über die Kandidaten machen. Das Anliegen wurde offensichtlich von vielen geteilt.

Beifälliges Gemurmel löste auch die Frage aus, wie denn nun eine Einbürgerungsbehörde "die Integration" feststellen könne. Integration ist tatsächlich besser zu erfühlen als zu definieren, das ist unbestritten. Aber genügende Sprachkenntnisse, um einigermassen verstehen und sich verständlich machen zu können, sind sicher die conditio sine qua non und weitere Komponenten kommen dazu. Soweit, so gut. Doch damit hatte es nicht sein Bewenden. Die Anschlussfrage eines Mitgliedes der Einbürgerungskommission lautete: "Wenn ein Einbürgerungskandidat, der gut deutsch spricht, eine Arbeit hat und sich nichts zuschulden kommen liess, mir dezidiert sagt, er lehne unseren Staat ab, muss ich ihn dann trotzdem empfehlen?" Auf meine Antwort, wenn zweifelsfrei feststehe, dass dem so sei, mache es keinen Sinn, den Kandidaten einzubürgern, folgte blitzschnell die Reaktion: "aber jener Kollege (aus der Behörde) sagt, wir müssten ihn einbürgern!"

Hier wird ganz klar, dass bei den Einbürgerungen bisweilen auf dem Buckel der Einzubürgernden auch Innen- bzw. Dorf- und Parteipolitik gemacht wird, und das darf nicht sein, denn es trifft Menschen, die sich schlecht wehren können Es ist von ausschlaggebender Bedeutung, dass wir die Diskussion darüber, wieviel und welche Integration wir fordern wollen und müssen, intensiv und offensiv führen.

Dabei kann es hilfreich sein, sich dessen zu bedienen, was ich als "Modell der drei Ebenen" bezeichnen möchte.

Grundwerte

Wir brauchen ein gewisses Mass an gemeinsamen Grundwerten, die feststehen und nicht laufend geändert werden können. Auf dieser Grundlage können wir dann die Vielfalt pflegen und leben. Diesen Minimalkonsens haben wir festgelegt in Verfassung und Gesetz und daran haben wir uns in der Folge zu halten. Es gibt nicht sehr viele solcher zentraler Punkte. Das Gewaltmonopol des Staates ist ein Beispiel. Wir rächen erfahrenes Unrecht nicht selber; das haben wir dem Staat übertragen, der es nach einheitlichen, im Gesetz festgehaltenen Regeln tut. Die Meinungsfreiheit ist ein weiteres Beispiel, oder die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Von Menschen mit einem nicht-schweizerischen Pass, die in der Schweiz leben, haben die allerwenigsten Probleme mit dieser Ebene, denn die erwähnten Grundwerte sind heute in sehr vielen Staaten anerkannt, auch wenn in der Umsetzung beträchtliche Unterschiede bestehen. Wenn es aber im Gebiet der Grundwerte Probleme gibt, dann fallen sie umso mehr ins Gewicht. Ein einziger Fall von Blutrache gibt fremdenfeindlichen Tendenzen überproportionalen Auftrieb.

Die Regeln des Zusammenlebens

Hier ist die Sachlage komplexer. Die Kriterien sind weniger gut fassbar als bei den Grundwerten und sie müssen und können auch immer wieder verhandelt werden. Anders als bei den Grundwerten betreffen diese Regeln des Zusammenlebens auch nicht mehr nur eine beschränkte Zahl von Themen, sondern sie umfassen den grössten Teil des Alltags aller Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz. Probleme mit dem Waschküchenschlüssel oder mit dem Lärm bis 2 Uhr morgens haben zwar mit staatstragenden Grundsätzen nichts zu tun, dafür aber umso mehr mit der ganz alltäglichen Befindlichkeit der Menschen. Deshalb müssen in gegenseitiger Absprache Lösungen und Verhaltensmuster gefunden werden, die allseits anerkannt sind.

Vielfalt der Privatsphären

Jenseits der beiden Bereiche Grundwerte, wo allgemein verbindliche Regeln bestehen, und Gesellschaftsordnung, wo ein Konsens gefunden werden muss, gibt es dann das weite Feld des privaten menschlichen Lebens, auf dem die Möglichkeiten der Lebensgestaltung praktisch unbeschränkt sind und die in der ganzen Fülle genutzt werden können, unabhängig von der Nationalität.

Eine solche Struktur erleichtert die Entscheidfindung bei der Einbürgerung und macht Entscheide kohärenter.

Das Beschwerderecht gegen Einbürgerungsentscheide wurde dann nur noch kurz gestreift, gehört aber natürlich auch in diesen Themenkreis. Wir sind gut beraten, wenn wir auch diesem Punkt grosse Aufmerksamkeit schenken und dabei weniger fachjuristisch als politisch argumentieren.

Soviel zur Momentaufnahme aus einer grossen Industriegemeinde in der Zentralschweiz. Wie sehr sich mein verhalten positiver Eindruck dann auch im Resultat des 2. Dezember niederschlägt, bleibt abzuwarten. Jedenfalls liegt so oder so noch ein weiter Weg vor uns, bis wir mit einiger Verlässlichkeit damit rechnen können, dass überall so menschen- und sachgerecht und fair eingebürgert wird, wie heute schon an vielen Orten der Schweiz.

Was nicht in der Botschaft steht

Zwei ebenfalls sehr wichtige Themen, die der Bericht der EKA erwähnt, sind in der kommenden Botschaft über die Revision des Bürgerrechtsgesetzes nicht enthalten und ich möchte sie deshalb heute auch nur noch der Vollständigkeit halber erwähnen:

Ich halte die Entscheidung der Regierung, diese beiden Themen nicht auch noch ins Paket zu nehmen, grundsätzlich für richtig, da das Fuder schon heute recht hoch getürmt ist und die Szene mich manchmal etwas an Robert Zünd's Gemälde "Die Ernte" erinnert.. Das heisst aber nicht, dass wir sie aus den Augen verlieren dürfen. Und zumindest in der Frage des Ausländerstimmrechtes haben ja die unteren Ebenen, die Kirch-, Bürger-, und Einwohnergemeinden sowie die Kantone, schon heute ihren Handlungsspielraum, den sie auch nutzen sollten.

Aktuelle Folgerungen zur Einbürgerungs- und Integrationspolitik

Die aktuellen Folgerungen aus dem Gesagten zu ziehen und auf die Einbürgerungs- und Integrationspolitik anzuwenden - ich habe Sie zu Beginn gewarnt - meine Damen und Herren, das kann ich Ihnen nicht abnehmen - das müssen wir alle selber tun. Ich hätte allerdings ein, zwei Wünsche und Anregungen dazu:

Wunsch Nr. 1 ist für mich die kontinuierliche und nachhaltige Information der Bevölkerung. Ich wünsche mir diese Information anschaulich, benutzerfreundlich, auf allen denkbaren Kanälen, und nicht moralisierend. Wo immer möglich soll sie auch im persönlichen Kontakt erfolgen; dabei hilft der Versuch eines "Seitenwechsels" oft erstaunlich gut, wenn es darum geht, die Argumente der anderen zu verstehen und zu erfühlen,.

Wunsch Nr. 2 betrifft eine beförderliche Beratung im Parlament, damit wir den Schwung, den wir in diesem Jahr hatte, nicht verlieren. Wunsch Nr. 3 ich wünsche mir viele Leute aus allen Teilen der Bevölkerung, die sich glaubwürdig in ihrem Umfeld für Integration und mehr Offenheit bei der Einbürgerung einsetzen.

Wunsch Nr. 4 schliesslich ist eigentlich eine Hoffnung: dass uns alle Ereignisse erspart bleiben mögen, welche vorhandene Gräben erweitern, statt sie aufzufüllen.

Lieber Claude Longchamp, meine Damen und Herren. Ich danke Ihnen nochmals, dass Sie die Einbürgerung zum Thema Ihrer Jahrestagung gemacht haben und ich freue mich, Sie während der parlamentarischen Beratung und dann im Abstimmungskampf mitdenkend und mittragend an der Seite zu haben.