![]() | Claude Longchamp, |
Am 1. Dezember 1996 wurde die Revision des Arbeitsgesetzes bei einer Volksabstimmung mit Zweidrittelmehrheit verworfen. Auch die Kirchen hatten das Referendum gegen das Arbeitsgesetz unterstützt. Haben sie sich damit als ernstzunehmende politische Einflussgrösse in der Schweizer Politik etabliert? Der Berner Politikwissenschaftler Claude Longchamp relativiert den Einfluss der Kirchen im nachstehenden Referat, das anlässlich der Tagung «Kirche und Politik» am 14. Juni 1997 im Tagungszentrum Boldern, Männedorf, gehalten wurde. Der Erfolg in der Volksabstimmung war unter anderem auch auf die «Umstände und die Kombination verschiedenartiger Oppositionen» zurückzuführen. Zudem setzen die Kirchen laut Longchamp zu sehr auf Stellungnahmen zu laufenden Prozessen. Um an Einfluss als «moralisch-ethische Instanzen» zu gewinnen, schlägt er vorausschauende Meinungsbildung zu aktuellen Themen vor: «Der einflussreichste Kommunikator ist nicht unbedingt der, der Stellungnahmen zu laufenden Prozessen abgibt, sondern der, der politische Meinungsprozesse selbst <in Gang setzen> kann.» Dabei müssen sich die Kirchen an drei Kriterien halten: die Langfristigkeit, die Kompetenz und die Verständlichkeit.
Manchmal muss man im Alltag aufmerksam sein, um zu spüren, was auf einen zukommt. Eine dieser kleinen Beobachtungen in meiner Umgebung ist, dass mich 1997 mehr Leute fragten: «Was bewirkt eigentlich die Kirche in der Politik?» Dabei meinten sie meistens in gut schweizerischer Verengung des Begriffes «Politik»: «Was bewirkt die Kirche im Bereich der Abstimmungsdemokratie?»
Auch Sie haben mich mit diesem Thema verpflichtet. Ich bin diese Verpflichtung mit dem Ziel eingegangen, eine Antwort auf die gestellte Frage zu finden. Ich tue dies allerdings ein Stück weit mit einem schlechten Gewissen: Normalerweise rede ich öffentlich nur über das, was wir schon erforscht haben. Unser tägliches Brot ist die Sozialforschung. Ihre empirische Variante beruht dabei vornehmlich auf Fakten bzw Befunden, die methodisch gesichert hergestellt und danach unter bestimmten Gesichtspunkten analysiert werden. Ziel ist es, gesichertes Wissen zu erhalten, das nachvollzogen werden kann und deshalb nicht nur für politische Freunde, sondern auch für mögliche Gegnerinnen und Gegner eine Referenzgrösse ist.
Die Untersuchung, die dem mir gestellten Titel gerecht würde, gibt es aber nicht, oder sie ist mir nicht bekannt. Deshalb mache ich auch die einleitende Beschränkung. Mehr noch: Ich habe noch nie über das genannte Thema gesprochen. Es ist das erstemal, dass ich den Versuch wage, zu diesem Thema zu sprechen.
Politikwissenschaftlich ist der Grund für das Aufkommen der Fragestellung zum Einfluss der Kirche auf politische Entscheidungen offensichtlich. Es ist die Folge der Volksabstimmung vom 1. Dezember 1996 zur Revision des Arbeitsgesetzes. Sie erinnern sich sicherlich noch: Die Entscheidung ging exemplarisch eindeutig aus; 67 Prozent der Stimmenden befanden sich auf der verwerfenden Seite.
Zwei Akteure waren an der Meinungsbildung beteiligt, von denen man nicht unbedingt erwartet hatte, dass sie zusammengehen und sich gegenüber dem Parlament durchsetzen können: Weder der Gewerkschaftsbund noch die Kirchen zählen zu den referendumsfähigen Gruppen in der Schweizer Politik.
«Referendumsfähigkeit» ist für die Analyse des politischen Systems der Schweiz die Schlüsselgrösse: Wer politische Prozesse im Sinne der eigenen Interessen gestalten will, weiss, dass es die stärkste Waffe ist, erfolgreich ein Referendum ergriffen zu haben. Weil die Regierung in der Schweiz nicht in erster Linie von Volkswahlen abhängt, sondern zwischen zwei Wahlen durch das Parlament mit ihren Entscheidungen bei der stimmberechtigten Bevölkerung jeweils eine Mehrheit finden muss, stuft sie die (Aus-)Wirkungen des Referendums auch höher ein als jene von Wahlen. Das Referendum ist dabei signifikanter als die Initiative, weil die Regierung in einem von zwei Fällen ein Referendum verliert, während nur jede zehnte Initiativentscheidung für sie negativ endet.
Referendumsfähigkeit heisst, bewiesen zu haben, dass man in der Lage ist, Unterschriften zu sammeln, eine Kampagne zu führen und Mehrheiten gegen eine Behördenvorlage zu gewinnen. Mit diesem Tatbeweis lässt sich später politischer Druck ausüben. Und auf diesen Druck reagieren Behörden normalerweise so, dass sie referendumsfähige Gruppierungen frühzeitig in die Entscheidfindung integrieren; ein Teil der Anliegen wird berücksichtigt, und zwar so weit, dass das neuerliche Ergreifen eines Referendums möglichst verhindert werden kann.
Nach dem 1. Dezember 1996 besteht demnach seitens der Behörden, aber auch der meinungsbildenden Kräfte in der helvetischen Politik eine Tendenz, latente Opposition der Kirche (und der Gewerkschaften) gegenüber Verfassungs- oder Gesetzesvorhaben neu zu beurteilen. Dies gilt im wesentlichen aber nur so lange, als die Kirchen (oder die Gewerkschaften) als referendumsfähig angesehen werden beziehungsweise bis das Gegenteil nachgewiesen ist.
Welche Fakten aus den Analysen, die wir im Umfeld der Arbeitsgesetzabstimmung vom 1. Dezember 1996 gemacht haben, sprechen für eine Referendumsfähigkeit der Kirchen? Erwähnt werden muss natürlich das Ergebnis als solches: Das Referendum ist zustande gekommen und war erfolgreich. Eine Mehrheit der Stimmenden konnte überzeugt werden. Der Tatbeweis liegt also vor.
Dennoch neige ich dazu, die Chance der Wiederholbarkeit einer solchen Situation zu relativieren. Ich tue das nicht, um irgend etwas herabzumindern, was der stimmende Teil der Bevölkerung im Falle des Arbeitsgesetzes entschieden hat. Ich sage es aber als Versuch einer realistischen Einschätzung, wie das Ergebnis zustande gekommen ist.
Wir haben nur wenige Wochen vor der Abstimmung - Grössenordnung im September 1996 - eine Untersuchung auf gleicher Basis durchgeführt, wie wir das normalerweise nach der Abstimmung tun. Wir wollten sehen, wieweit die Meinungsbildung im voraus schon gemacht bzw. fortgeschritten war.
Die interessierten Kreise hatten schon im Frühsommer des vergangenen Jahres begonnen, ihre Positionen zum Arbeitsgesetz zu beziehen. Das war für die Lancierung einer Kampagne entscheidend. Die Bevölkerung hatte im September aber noch kaum etwas davon bemerkt. Zwei Monate vor der Abstimmung wollten zwischen 35 und 45 Prozent an einer Entscheidung über das Arbeitsgesetz teilnehmen, was weder ein besonders hoher noch ein besonders tiefer Wert ist. Wir sind deshalb von einer höchstens mittleren Aufmerksamkeit für ein Abstimmungsthema ausgegangen. Mehr noch: Von den Teilnahmewilligen waren nur gerade 4 von 10 entschieden, was sie stimmen wollten, 6 hatten höchstens gemerkt: «Aha, da kommt etwas, das mich interessiert oder auch direkt angeht. Was ich aber sagen soll, weiss ich noch nicht so genau! »
60 Prozent, die zwei Monate vor einer Abstimmung nicht wissen, wie sie sich entscheiden wollen, sind enorm viel. Es gibt andere Beispiele, bei denen man nur ein Reizwort erwähnen muss, und dann wissen die meisten der Angesprochenen sofort, welche Stellungnahme sie abgeben würden. Das Ergebnis der Abstimmung war also in hohem Masse kurzfristig entstanden, wofür eine Reihe von Umständen spricht: 1996 war für die Schweizerinnen und Schweizern das Jahr der Angst, und zwar Angst vor wirtschaftlichen Problemen. Die Firmenfusionen mit Arbeitsstellenreduktion prägten das Klima, das mit den Reaktionen auf den Schliessungsentscheid der Brauerei Cardinal im konservativen Freiburg einen sichtbaren Höhepunkt erreicht hatte. Zudem begannen im letzten Jahr ganz neue Schichten die Folgen der Lebenshaltungskosten in der Schweiz zu spüren. Der finanzielle Abstieg von Teilen der Mittelschicht und das Aufkommen von «working poors», von Menschen also, die arbeiten, denen das Einkommen fürs Leben aber nicht reicht, waren ebenso Phänomene des Jahres 1996. Und in dieses angespannte Klima hinein wurde das Referendum zum Arbeitsgesetz lanciert, was für den Ausgang der Entscheidung mit ein Faktor ist.
Ein zweites Argument zur Beurteilung des Abstimmungsausganges bezieht sich auf den Charakter der Vorlage. Diese war nicht einer klar definierten Frage gewidmet, sondern beinhaltete mit Themen wie der Nacht- und der Sonntagsarbeit gleichzeitig mehrere Aspekte, die ganz verschiedene Leute ansprechen konnten. Konkret können wir für das Arbeitsgesetz festhalten, dass das gemeinsame «Nein» verschiedenartig begründet war: Die arbeitstätigen Leute reagierten vor allem wegen der gesundheitlichen Auswirkungen auf die Nachtarbeit bzw. des Abbaus, der bei Kompensationen erfolgen sollte. Hinzu kamen auch jene, für die die Sonntagsarbeit keine vorstellbare Zukunftsoptik ist. Das Interessante an der Analyse war, dass sich die Gegnerinnen und Gegner mit diesem Motiv ziemlich stark von den übrigen unterschieden. Die möglich werdende Sonntagsarbeit hat in erster Linie konservative Leute mobilisiert, die in ländlichem Gebiet leben. Es waren auch eher ältere Leute und zu einem erheblichen Anteil Menschen ausserhalb des Arbeitsprozesses. Oder mit anderen Worten: Die Frage der Sonntagsarbeit hat namentlich in der Deutschschweiz ein klassisches, konservatives Potential mobilisiert, das sonst nicht mit der Linken stimmt. Die unübliche Kombination von Gegnerschaften in der Frage des Arbeitsgesetzes kann denn auch als zweiter Grund für die Verwerfung aufgeführt werden. Auch dies muss sich in einem weiteren Fall nicht zwangsläufig wiederholen.
Es muss umgekehrt auch die Frage gestellt werden, warum die kirchliche Stellungnahme vor dem 1. Dezember 1996 eine Bedeutung hatte. Unsere Antwort lautet: Weil die Kirchen mit der Sonntagsarbeit ein vorbestimmtes Thema ansprechen konnten. Die Basis für die Bewegung, die gegen das Arbeitsgesetz zustande kam, war die in der Bevölkerung recht hohe Verankerung des Sonntags als arbeitsfreier Tag.
In der Fachsprache nennen wir so verankerte Grundhaltungen «Prädispositionen». Prädisponierte Fragen gelten hinsichtlich der Beantwortung als weitgehend vorbestimmt. Das Ergebnis des Meinungsbildungsprozesses lässt sich normalerweise auch voraussagen. Bei prädisponierten Themen haben Stellungnahmen in der Öffentlichkeit eine verstärkende Wirkung. Sie lösen nicht eine neue Beurteilung eines Sachverhaltes aus, sondern bestätigen, dass eine Position erneut bezogen werden sollte. Entsprechend stufe ich auch die Wirkung der kirchlichen Opposition zum Arbeitsgesetz in Sachen Sonntagsarbeit ein. Sie rechtfertigte das Nein vor allem konservativer Kreise zum Arbeitsgesetz. Sie wirkte, weil sie kurzfristig etwas ansprach, das wertmässig gut verankert ist. Massgebend ist aber, dass mit der Entscheidung des Parlamentes ein eigentliches Tabu gebrochen wurde. Wäre dies nicht der Fall, wäre es auch vermessen gewesen, von einem raschen Meinungswandel bloss als Folge einer Stellungnahme auszugehen. Bester Beleg für meine Annahme ist die Entscheidung über das Anti-Rassimus-Gesetz, bei dem sich die Kirche auch engagierte, aber gerade von jener Klientel, die sich beim Arbeitsgesetz repräsentiert, im Stich gelassen worden ist.
Die Verallgemeinerung meiner Beobachtung zum Meinungsbildungsprozess beim Arbeitsgesetz lautet, bezogen auf die Kirche, wie folgt: Die Umstände und die Kombination verschiedenartiger Oppositionen waren die Voraussetzung für die hohe Verwerfung. Die Kirche hatte dabei ganz offensichtlich eine Verstärkerwirkung in einem Prozess, der anderweitig in Gang gesetzt worden war. Alles zusammen begründet den Einfluss der Kirche, wie er am 1. Dezember zum Ausdruck kam. Ohne die Gesamtheit der Bestimmungsgründe muss sich das aber nicht zwangsläufig wiederholen. Die Referendumsfähigkeit der Kirchen als solche bleibt damit auch nach der Entscheidung über das Arbeitsgesetz beschränkt.
Meine Relativierung der Möglichkeiten kirchlicher Stellungnahmen in Abstimmungsgeschehen geht also recht weit. Teilt man meine Position, hat dies für die Kirchen aber nicht nur Nachteile.
Zu den Vorteilen zählt, dass die Angriffe auf die Kirchen wegen einer spezifischen Stellungnahme ebenso relativiert werden können. Weil die Auswirkungen der Stellungnahme im Sinne der Meinungsbildung beschränkt sind, ist auch die Gefahr, dass damit «unerlaubte Politik» betrieben wird, gering. Meine Folgerung lautet also auch, dass die Kirchen das eine oder andere Mal mit Gelassenheit reagieren können - Gelassenheit nicht dann, wenn ihre Stellungnahme nicht legitim wäre, Gelassenheit aber bezüglich der unterstellten Wirkung.
Der Nachteil meiner Relativierung zu Stellungnahmen der Kirchen ist allerdings, dass auch die Chancen eher gering einzustufen sind, eine spezifische Botschaft im Kontext einer Abstimmungskampagne durchzubringen, wenn sie gewollt ist. Die Einschränkung bezüglich der Einflussnahme bei Abstimmungskämpfen kann auch als Anstoss genommen werden, über Alternativen nachzudenken.
Was die Kirchen heute machen, kann man mit «Stellungnahmen abgeben im Zusammenhang mit einer Volksentscheidung» zusammenfassen. Aus der Kommunikationswissenschaft weiss man aber, dass dies nicht die einzige Form der Kommunikation ist. Vielleicht ist es sogar nicht einmal die wichtigste. Die Erkenntnis ist nämlich die, dass der einflussreichste Kommunikator nicht unbedingt der ist, der Stellungnahmen zu laufenden Prozessen abgibt, sondern der, der politische Meinungsprozesse selbst «in Gang» setzen kann.
Wenn die Kirchen sagen, sie wollten ihre Kornmunikationsfähigkeit verbessern, könnte dies also auch heissen, nicht ihre Verstärkerwirkungen zu optimieren, sondern ihre Thematisierungsfähigkeit zu entwickeln. Und ich will es nicht verheimlichen: Tun sie das erste, werden sie zwangsläufig zu einer politischen Organisation; machen sie hingegen das zweite, können sie auch ihre Aufgabe als ethisch-moralische Instanz bewahren. Für die Glaubwürdigkeit von Kommunikatoren auch der zweiten Art ist das Basisvertrauen absolut entscheidend. Und dieses ist auch gegenüber den Kirchen gering.
Seit den 60er-Jahren nehmen die Bindungen der Bevölkerung an die Kirchen ab. Normalerweise verringert sich dabei auch das Vertrauen in entsprechende Institutionen. Die Kirchen haben dabei nur einen Prozess vorweggenommen, der andere später auch erfasst hat. In den 80er Jahren hat man plötzlich gemerkt, den Parteien geht es ganz ähnlich, und heute ist die Diskussion um das Vertrauen in die Institutionen des Staates ein gängiges Thema. Wir müssen nur die NZZ von heute (14.6.1997) aufschlagen, um zu sehen, dass sich der Chefredaktor selber auf einer ganzen Seite zu dieser Frage äussert.
Man kann sogar noch weiter gehen und die Position vertreten, dass auch wichtige Institutionen der Wirtschaft vom schleichenden Vertrauensverlust erfasst worden sind. Momentan sind es ja vor allem die Banken als sichtbarer Teil der Ökonomie, die sich mit den Folgen des Vertrauensschwundes konfrontiert sehen.
Die soziologische Begründung für diesen Erosionsprozess ist die: In einer individualisierten Gesellschaft erwartet man von Grossinstitutionen sicherlich noch etwas, doch hat dies eher utilitaristischen Charakter. Einmischung in die innere Befindlichkeit wird nicht erwartet, vielmehr möchten die Individuen autonom sein, selber entscheiden können, was für sie gilt und was nicht.
Geschwundenes Vertrauen kann man teilweise kompensieren, wenn man sich längerfristig mit Themen beschäftigt und vorausschauend an Themen arbeitet. Hinzu kommt noch die Sachkunde. Massgeblich ist, dass eine Position auch kompetent ist, das heisst, als relevanter Standpunkt in die eigene Meinung mit einbezogen werden kann.
Diese beiden Komponenten sind vor allem dann wichtig, wenn ein Thema qualitativ aufgebaut werden soll. Geht es auch um die Quantität, also die Zahl der Leute, die erreicht werden soll, kommt ein drittes entscheidendes Element hinzu: die Verständlichkeit. Die Regel der Massenkommunikation hierzu ist ganz einfach: Was nicht verstanden wird, ist auch nicht kommuniziert worden.
Ich gehe davon aus, dass diese drei Punkte - die Langfristigkeit, die Kompetenz und die Verständlichkeit - als Leitplanken gelten können, in welcher Richtung kirchliche Stellungnahmen in Zukunft verstärkt werden sollen. Dabei hat die Kirche sogar einen grossen Vorteil. Ihre wichtigste und anerkannte Voraussetzung, die sie mitbringt, ist ihre ethisch-moralische Fundierung. In entsprechenden Fragen kann diese Basis auch eingebracht werden, um einflussreich kommunizieren zu können.
Damit sind die Eckwerte meiner kleinen Vision zur Kommunikation der Kirchen in politisch relevanten Fragen gesetzt. Sie dürfen aber nicht losgelöst von gesellschaftlichen Trends betrachtet werden. Und diese kommen für einmal meiner Vision des politischen Engagements von Kirchen sogar entgegen.
Viele, vor allem auch namhafte Sozialwissenschafter gehen davon aus, dass die Bedeutung des Staates rückläufig ist. Dies gilt nicht nur wegen des Vertrauensverlustes, sondern vor allem wegen der Delegation ganz entscheidender, grundlegender Rahmenbedingungen an nichtstaatliche Akteure wie supranationale Organisationen, Firmen oder auch Individuen. Die Wahrscheinlichkeit, dass wir über Volksabstimmungen alle wichtigen Entscheidungen treffen, nimmt damit ab, denn das Prinzip der direktdemokratisch verbindlichen Entscheidungen ist an die Souveränität des Staates gebunden.
Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Differenzierung von Gesellschaftsbereichen mit tendenziell eigengesetzlichem Regelungsbedarf zunehmen wird: in einen Wirtschaftsbereich, der vor allem nach der Logik wirtschaftlicher Effizienz funktioniert und dem alles untergeordnet wird; in einen gesellschaftlichen Bereich, der stark zur Aufgabe hat, immer wieder Integration herzustellen zwischen Gruppen die bei nationalstaatlichen Regelungen marginalisiert werden, und in einen kulturellen Bereich, der angesichts der Durchmischung von Lebensstilen auch dazu tendiert, das Eigene, Unverfälschte zu betonen.
In dieser Differenzierung wird es auch wieder Formen brauchen, die jenseits von staatlichen Regelungen als Möglichkeit der Begegnung, des Austausches und der Auseinandersetzung fungieren. Politik wird dabei auch neu definiert, nicht als jene, die die Institutionen den Bürgerinnen und Bürger nahebringen muss, sondern als jene, die aus der Grammatik der Bewältigung von Alltagsfragen entsteht.
Dieser Politikbegriff ist nicht an die Gemeinschaft souveräner Staaten gebunden, sondern an die Zivilgesellschaft. Dass diese an Bedeutung gewinnt, sind sich viele Diagnostiker einig. Linke wie Rechte, Liberaldenkende und auch Leute, die sich in der Alternativbewegung eine Position erarbeitet haben, stimmen hier in der Konsequenz relativ stark überein.
Das Potential für kirchliche Stellungnahmen orte ich also vor allem im zivilgesellschaftlichen Bereich, dort, wo Lebensprobleme vor Ort entstehen, seien sie wirtschaftlicher, kultureller oder staatlicher Natur. Und hier kann ich mir auch sehr gut vorstellen, dass gerade die von mir skizzierte Art der glaubwürdigen politischen Kommunikation durch die Kirchen angebracht wäre.
Zwei Pfade in dieser Vision mögen als abschliessende Erläuterung meiner Empfehlung dienen:
Erstens, die multikulturelle Gesellschaft ist nicht ein Produkt der Zukunft. In den urbanen Gebieten der Schweiz ist sie jetzt schon Realität. Und sie produziert mit dem Zusammenleben verschiedenster Zivilisationen, diverser Ethnien und auch Angehöriger unterschiedlicher Nationen Probleme. Diese können zu einem neuen grossen Konflikt führen, der ein kultureller Konflikt wäre. Die Kirchen können den Standpunkt einer Kultur, aus der sie herausgewachsen sind, übernehmen und damit in multikulturellen Konflikten verhärtend wirken. Das wäre eine Art kultureller Fundamentalismus, der über die Kirche ausgetragen werden könnte. Die Kirchen können aber auch genau das Gegenteil tun. Sie könnten zu jenen gesellschaftlichen Orten werden, wo der Austausch der Kulturen mit gegenseitigem Respekt geübt wird. So wie der Staat Politik definiert, ist dies meist nicht möglich, denn die Schweizer können sich privilegiert ausdrücken, wenn sie zu Hause sind, und sehen sich vor das gleiche Problem gestellt, wie die Ausländer hier, wenn sie die Landesgrenzen verlassen. Die Kirchen brauchen sich als transnationale Organisation an solche Grenzziehungen mit Vorrechten und Rückstufungen aber nicht zu halten.
Die Wirtschaftswelt ist ein zweiter Bereich, der Potentiale für kirchliche Stellungnahmen in meinem Sinne eröffnet. Das Gemeinsame an Stellungnahmen der Kirchen und der Gewerkschaften zum Arbeitsgesetz besteht trotz unterschiedlicher Standpunkte darin, dass sie die Frage nach der Art Modernisierung stellen, die wir brauchen. Rein ökonomisch verstandene Modernisierung tendiert nämlich dazu, alle Probleme, die nicht wirtschaftlich sind, auszublenden. So vorteilhaft dies für die Ökonomie ist, so folgenreich kann es für die Gesellschaft auch werden. Ökonomische Modernisierung ist aus der Sicht ganzheitlich argumentierender Individuen «betriebsblind», indem sie Sinnfragen nicht beantworten kann. Und dort, wo solche durch die Modernisierung herausgefordert werden, braucht es Institutionen, die sich grundsätzlich in den Diskurs einmischen, indem sie wenigstens die relevanten Fragen zu stellen helfen. Auch da könnte sich ein Feld eröffnen, wie Kirchen ein «politisch» relevanter Akteur werden könnten.
Was ist also meine These auf die einleitend gestellte Frage? Ich habe die Bedeutung kirchlicher Stellungnahmen in laufenden Prozessen der politischen Meinungsbildung relativiert - mit den Vor- und Nachteilen, die sich daraus für die Kirchen ergeben. Ich habe dies vor allem aus der Beobachtung einzelner Phänome gemacht und hoffe, die Einschätzung bezüglich der Wirksamkeit kirchlicher Stellungnahmen ist auch einigermassen nachvollziehbar.
Bei den Folgerungen, die daraus gezogen werden können, schlage ich vor, sowohl den Kommunikations- wie auch den Politikbegriff zu erweitern. Politische Kommunikation durch die Kirchen soll mehr als Thematisierung von Problemlagen verstanden werden denn als Verstärkung einzelner Positionen. Politik soll nicht nur auf Abstimmungsentscheidung bezogen werden, sondern auch auf die Nahtstellen, wo Lebensprobleme im multikulturellen Alltag bzw. als Folge der ökonomischen Modernisierung entstehen. Politische Kommunikation, die hier ansetzt, basiert auf drei Komponenten: der Langfristigkeit von Positionsbezügen, der Sachkompetenz in den angeschnittenen Fragen und der Verständlichkeit der Ergebnisse aus der eigenen Klärung. Politische Kommunikation der Kirchen kann dabei auf eine Stärke dieser Institutionen, nämlich jene als moralisch-ethische Instanzen, abstellen. Gewinnen sie darin an Glaubwürdigkeit zurück, ist die notwendige Basis für politische Stellungnahmen als solche gelegt.
Kritik, die sich nicht mit einer solchen politischen Basisarbeit auseinandersetzt, aber auf eine Stellungnahme gerichtet wird, kann denn auch als das zurückgewiesen werden, was sie meistens ist: als parteipolitisches Kalkül, das nicht an der Weiterentwicklung der Kirche wirklich interessiert ist.
1 Anmerkung zum Manuskript: Für das Exposé an der Tagung «Kirche und Politik» hielt sich der Autor an eine Handvoll schriftlich fixierter Stichworte zu den genannten Fakten. Der Rest entstand in freier Rede aus der Atmosphäre derTagung. Der Vortrag wurde auf Tonband festgehalten und nachträglich im ISE transkribiert. Die vorliegende Textversion ist vom Referenten redigiert und autorisiert worden. Gekürzt wurde alles, was für eine Rede nötig ist, für deren Lektüre aber eher störend wirkt. Die Stossrichtung und die Argumentation des Referates wurden indessen ebenso belassen wie der Duktus, der einer Rede eigen ist.